Lehen, Pfand und Amt. Neue Blickwinkel auf das Lehnswesen im Norden (12.–15. Jahrhundert)

Organisatoren
Oliver Auge, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Frederic Zangel, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Förderer
Deutsche Forschungsgemeinschaft; Stifung Museum Turmhügelburg Lütjenburg
PLZ
24105
Ort
Kiel
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
02.03.2023 - 03.03.2023
Von
Sebastian Kalla, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

Susan Reynolds 1994 veröffentlichte Monographie „Fiefs and Vassals“ hat eine Forschungsdebatte um die Entstehung beziehungsweise Existenz des Lehnswesens ausgelöst. Insbesondere in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft wird die Kontroverse seit circa zwei Jahrzehnten intensiv geführt. Die Kieler Tagung schließt an den Forschungsstand an und setzt einen Fokus auf Nordeuropa und die Verbindung vom Lehns- zum Geld- und Verwaltungswesen. Die Einführung übernahm KARL-HEINZ SPIEß (Greifswald), der zunächst das „klassische Lehnswesen“ beschrieb, bevor er auf die Monetarisierung der Gesellschaft zu sprechen kam, um hiernach auf sich aus dieser Verbindung ergebende Sonderformen des Lehens – wie z. B. Renten-, Zins- und Pfandlehen – einzugehen. Als letztes thematisierte Spieß die Verwaltungsämter, bevor er Fragen formulierte, die sich aus seiner Sicht aus der bisherigen Forschungsdebatte ergeben hätten. In Hinblick auf die Tagung warf er vor allem die Frage auf, ob sich die bisher primär anhand des südlichen und westlichen Europas gewonnenen Erkenntnisse auf den Norden übertragen lassen.

Die Sektion zu Nordeuropa eröffnete FREDERIC ZANGEL (Kiel) mit Ausführungen zum Lehnswesen und Verpfändungen in Dänemark. Mitunter sei das Verhältnis zwischen den deutschen Kaisern und dänischen Königen im Sinne der Vasallität verstanden worden, ohne wirklich in das Raster des „klassischen Lehnswesens“ zu passen. Für Skandinavien beziehungsweise Dänemark wurde hingegen die Existenz eines „kontinentalen“ Lehnswesens häufig verneint. Dementsprechend fragte Zangel, ob und inwieweit das Lehnswesen überhaupt in Dänemark existierte, und näherte sich dieser Frage über zeitgenössische Begriffe. Die Begriffe feudum und vassallus seien in den Quellen deutlich weniger verbreitet gewesen als z. B. in Norddeutschland, während einem das homagium etwa im bischöflichen Kontext begegnet. Der Terminus len meinte hingegen selten geliehenes Gut, sondern meist einen Verwaltungsbezirk. Verleihungen kamen aber genauso wie die Vergabe von Pfändern, die in den Quellen in ähnlicher Funktion zu Lehen auftauchen, vor. Ein ausgebildetes Lehnswesen im „klassischen“ Sinne habe in Dänemark aber nicht gegeben.

Dem Königreich Norwegen und dortigen Aushandlungsprozessen zwischen Herren und Gefolgsleuten widmete sich STEFAN MAGNUSSEN (Kiel). Ein Lehnswesen habe es dort nicht gegeben, weil im Hochmittelalter kaum Strukturen von Unter- und Überordnung innerhalb der Eliten des Reiches greifbar sind. Die Magnaten agierten lange weitgehend unabhängig als Jarle in lokalen Strukturen, was beispielhaft anhand des Jarltums von Orkney dargestellt wurde. Erst die Stärkung der Königsmacht im 13. und 14. Jahrhundert führte zur Eingliederung der Jarle in die Ämterstruktur des Reiches. Daraus folgte die Einteilung Norwegens in von syslamæn verwaltete Bezirke, die im 15. Jahrhundert durch ein System von Schlossbezirken ersetzt wurden. Damit seien lokale Netzwerke durch funktionale Königsherrschaft verdrängt worden. Die Prozesse seien zwar ähnlich zum Rest Skandinaviens, aufgrund der Westorientierung Norwegens aber durchaus in vielerlei Hinsicht andersgeartet.

Die Sektion komplettierte LAURA POTZUWEIT (Kiel) mit ihrem Vortrag zu län im schwedisch-finnischen Spätmittelalter. In Anlehnung an das Forschungskonstrukt Lehnswesen ging die schwedische Forschung von vier abgrenzbaren Arten von Lehen für das 15. Jahrhundert aus: Burglehen (slottslän), Pfandlehen (pantlän), mit Abgaben belastete Lehen (län på räkenskap / avgiftslän) und Lehen ohne Abgaben mit Militärdienst (län på tjänst). Das Lehnswesen in Schweden unterschied sich gemäß der Forschung vom „kontinentalen“ Lehnswesen durch die genannten vier Formen, fehlende Erblichkeit und die ausschließliche Vergabe an „Verwandte und Freunde“ des Königs. Potzuweit hinterfragte diese Ansichten anhand des Fallbeispiels Ivar Axelsson, bei dem man nicht nur familiäre Kontinuitäten in Lehen sehen kann, sondern ebenso den Belohnungscharakter der Verleihungen jenseits des Kreises königlicher Günstlinge. Sie schlussfolgerte, dass es in Schweden durchaus „eine Art Lehnswesen“ gab, das sich jedoch in wesentlichen Punkten von dem „klassischen Lehnswesen“ unterschied.

Die Sektion zu Norddeutschland eröffnete JAN HABERMANN (Goslar) mit einem Beitrag zu Ostsachsen während des Thronstreits. Die Region stand gemäß chronikalischen Berichten nicht geschlossen hinter Otto IV. Anhand der im Kontext des Konflikts entstandenen Lehnsverzeichnisse könne man unterschiedliche Parteibildungen sehen. So seien die Grafen von Regenstein treue Gefolgsleute der Welfen gewesen, hätten aber trotzdem „Passiv-Lehen“ von vielen Parteien gehabt, während sie „Aktiv-Lehen“ nur Parteigängern Ottos IV. übertrugen. Die Edelherren von Meinersen böten auch viele Beispiele für „Mehrfachvasallität“. Der Referent stellte auf dieser Grundlage die These auf, es könne sich bei den Lehnsverzeichnissen um militärische Einberufungslisten handeln. Anhand dieser Quellengattung postulierte Habermann funktionierende feudo-vasallitische Bindungen mit primär militärischem Charakter und ein institutionalisiertes und funktionales Lehnswesen um 1200.

GRISCHA VERCAMER (Chemnitz) richtete den Blick auf das spätmittelalterliche Brandenburg. Als Aufhänger nutzte er die dortige Machtübernahme König Sigismunds 1411, der als „Lehns- und Erbherr“ den Treueid seiner neuen Untertanen forderte, aber erhebliche Probleme hatte, sich als Landesherr durchzusetzen. Zur Stabilisierung seiner Position vergab er zahlreiche Ämter und Pfänder an lokale Adlige. Von diesem Einzelfall ausgehend stellte Vercamer die Frage, wie sich Dynastien und dynastische Brüche auf die Vergabepraxis von Lehen, Ämtern und Pfändern auswirkten und untersuchte hierfür die Regierungszeiten der einzelnen Adelsfamilien. Vercamers Fazit war, dass Lehen, Pfand und Amt verschiedene, an Dynastien gebundene Phasen durchliefen, gegen Ende des Mittelalters in Brandenburg aber miteinander verwoben wurden. Zudem kamen Verpfändungen nicht immer vor, sondern waren besonders häufig unter landfremden Dynastien, die sich auf diese Weise etablieren mussten.

DIRK SCHLEINERT (Stralsund) widmete sich den Bürgern des spätmittelalterlichen Stralsunds als Pfand- und Lehnsinhabern. Die Stadt habe im 14. Jahrhundert eine starke Position gegenüber den Rügenfürsten gehabt. Nach verlorenen Konflikten musste der Herrscher seine Parteigänger trotzdem entlohnen, was über Lehen auf dem Festland geschah, die verfügbaren Mittel der Dynastie aber einschränkte. Nach dem kinderlosen Tod des Fürsten Witzlaus’ III. folgten diesem die Fürsten von Pommern-Wolgast auf Rügen. Die neue Herrscherfamilie häufte einen großen Schuldenberg an, der schließlich durch die Städte Stralsund und Greifswald übernommen wurde. Im Gegenzug erhielten diese den gesamten Festlandbesitz des Fürstentums verpfändet. In der Folgezeit war die Dynastie militärisch wenig erfolgreich und ließ die Städte ihre dadurch entstandenen Verbindlichkeiten übernehmen, wofür diese immer mehr Vogteien und Burgen als Pfänder erhielten. Schleinert schlussfolgerte, dass die Städte von der Schwäche der Fürsten profitierten und ihr kontinuierlicher finanzieller Einsatz für die jeweils herrschende Dynastie nützlich für ihre eigene Expansion war.

Der öffentliche Abendvortrag von OLIVER AUGE (Kiel) thematisierte die Etablierung des Lehnswesens in Schleswig und Holstein. Die ältere Forschung sei davon ausgegangen, dass in Holstein das Lehnswesen schon seit der Zeit der Billunger existierte und alle lokalen Gewalten Vasallen der Sachsenherzöge gewesen seien. Belege hierfür finden sich aber erst aus dem 15. Jahrhundert, während ältere Quellen keine lehnrechtliche Terminologie für die Verhältnisse verwendeten. Unter den ersten Schauenburgern lässt sich zudem weder eine lehnrechtliche Heeresfolge noch eine Vergabe von Lehen als Entlohnung für Krieger feststellen – stattdessen übte Plündergut diese Funktion aus. Der erste Beleg für ein Lehen in der Region findet sich in einer Königsurkunde Barbarossas von 1181/82, die dann aber als Initialzündung für eine schnelle Etablierung des Lehnswesens wirkte. Im Verlauf des 13. Jahrhundert habe sich das Lehnswesen in Holstein endgültig etabliert. Anders verlief die Entwicklung in Schleswig. Hier sei das Lehnswesen erst mit hundertjähriger Verzögerung durch das Vordringen der Holsteiner Grafen 1326 umfänglich eingeführt worden. Auge resümierte, dass das Lehnswesen vor 1181/82 im Norden des Reiches nicht greifbar ist, sich aber ab diesem Zeitpunkt bis 1250 schnell in Holstein und im 14. Jahrhundert dann auch in Schleswig etablierte.

JÜRGEN SARNOWSKY (Hamburg) eröffnete die Sektion zu Mitteleuropa mit der Thematisierung der Lehen im Deutschordensland. Seit den Anfängen der Präsenz der Deutschordensritter im Kulmerland seien an Lehen gebundene Verpflichtungen mit der Handfeste von 1232 geregelt worden. Dabei sei auch festgelegt worden, wie viele Ritter, Pferde etc. von den Lehnsleuten zu stellen seien. Nach dem Ende der Kämpfe gegen die Prussen sei eine deutliche Einschränkung der Kriegsdienste erfolgt. Die in der Anfangszeit gelegten Grundlagen prägten später die ständische Aufteilung des Landes. Die meisten „Ehrbarleute“ entstammen der ursprünglich ins Land gekommenen christlichen Ritterschaft, während die kleinen Freien prussischer Herkunft waren. Die Konflikte zwischen den Ständen und dem Orden entzündeten sich an erbrechtlichen Fragen und eskalierten im 15. Jahrhundert offen im Dreizehnjährigen Krieg. Die Unfähigkeit des Ordens, die Söldner mit Geld zu entlohnen, führte zu Lehnsvergaben und Verpfändungen, die die ehemaligen Söldnerführer als neue Adelsschicht im Land etablierten. Damit hätten die Lehnsvergaben im Deutschordensland dessen soziale Struktur über die gesamte Dauer geprägt.

Explizit dem Pfandwesen im römisch-deutschen Reich des 12. und 13. Jahrhunderts widmete sich ANDREAS BÜTTNER (Heidelberg), der nach den allgemeinen Kontexten von Verpfändungen fragte. In aller Regel sei im 12. Jahrhundert neben Lehen Geld die Belohnung für militärische Dienste gewesen, während die Fürsten für ihre Kriegskosten selber aufkommen mussten. Verpfändungen kamen in der Zeit nur vor, wenn Geld fehlte. Im Thronstreit sicherten Pfänder häufig Zahlungsversprechen ab, wurden aber erst bei Zahlungsverzug übergeben. Ab 1245 beziehungsweise 1251 ersetzen Verpfändungen den Lohn für militärische Dienste und wurden damit zu einem Surrogat für Lehen. „Pfandlehen“ als Mischform lassen sich allerdings nicht fassen. Schließlich zeichnete Büttner auf Grundlage des Dargestellten eine Entwicklung der Pfänder von der Sicherung von Kreditgeschäften über die Sicherung von Zahlungsversprechen hin zu Surrogaten für Lehen.

Der Frage, welche Rolle Geld bei der Mobilisierung von Kriegern spielte, widmete sich MARCO KRÄTSCHMER (Marburg). Die ältere Forschung sah den lehnrechtlichen Kriegsdienst als Grundlage für den Aufstieg der Ministerialität in das Rittertum, während Geld und Söldnertum negativ bewertet wurden. Gemäß den Quellen sei Geld zur Entlohnung von Kriegern aber schon im 12. Jahrhundert verbreitet und nicht negativ konnotiert gewesen. Die frühen Dienstrechte kannten keine Verpflichtung zur Heeresfolge, sondern regelten nur die Aufteilung der Kriegskosten und die monetäre Entlohnung der Ministerialen. Krätschmers Zwischenfazit lautete, dass Leihen zwar langfristige Bindungen schufen, aber nicht die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für Kriegsdienste waren. Einerseits schuldeten nämlich alle Ministerialen ihrem Herrn fidelitas, anderseits musste die Heeresfolge durch Sold erkauft werden. Dies änderte sich um das Jahr 1200: Ein neuer Prozess „von Be- zur Entlohnung“ fand in Form von Sold- und Bündnisverträgen statt. Schlussendlich werde sichtbar, dass der Sold im gesamten Untersuchungszeitraum ausschlaggebend für Kriegsdienste war und keine Dekadenzerscheinung darstelle.

JÜRGEN DENDORFER (Freiburg) untersuchte in einer Fallstudie anhand der Urkunden des Hochstifts Basel (12./13. Jhd.) das Vorkommen von Leihen und Pfändern sowie die Bedeutung des Geldes für Lehnsvergaben. Das Bistum Basel lag am Rande des Reiches und des eigenen Hochstifts, das überhaupt erst um diese Zeit herum entstand. Deshalb besaßen die Basler Bischöfe im 12. Jahrhundert nicht viel zum Verleihen oder Verpfänden. Erst 1213 lässt sich die erste Verpfändung eines Teils des Kirchenschatzes greifen. Und erst ab circa 1230, als die territoriale Stellung des Hochstifts sich ungemein verbesserte, tauchen feuda und „lehnrechtliche“ Begriffe wie resignare etc. vermehrt auf – ohne jedoch, dass eine personale Seite im Sinne der Vasallität greifbar wäre. Eine Verquickung von Geld und Leihe fände sich hingegen erst im Kontext der Streitigkeiten um Burgen. Zu sehen sei an Basel, dass erst um die Mitte des 13. Jahrhunderts Vorgänge fassbar sind, die man als Beginn eines Lehnswesens begreifen könnte – aber nicht müsse. Und schon zu dieser Zeit waren sie mit Geldzahlungen verbunden. Verpfändungen hingegen seien selten, was jedoch ein Basler Spezifikum sein könne.

Die Amtlehen der Grafschaft Flandern behandelte RIK OPSOMMER (Gent/Ypern). Er begann mit einem historischen Umriss und stellte danach die ab dem 14./15. Jahrhundert greifbare Kastellaneiverfassung der Grafschaft dar. Das flämische Lehnrecht hätte sich an dem französischen orientiert und sei von der Gerichtspraxis abhängig gewesen. Die wichtigsten Quellen hierfür seien „Lehnsbücher“ wie Gerichtsregister, Rechtslehren und verschriftlichte Gewohnheitsrechte. Da „das Lehnrecht“ damit aus der lokalen Praxis der Lehnshöfe hervorging, müsse man eher von „Lehnrechten“ sprechen, die sich voneinander unterschieden. Deren systematische Verschriftlichung begann 1366. Das Fazit des Vortrags war, dass Lehnsverhältnisse Vorteile für beide Seiten – Lehnsnehmer und Lehnsgeber – mit sich brachten.

Die Tagung wurde von THOMAS ERTL (Berlin) zusammengefasst. Das Ziel der Veranstaltung sei eine Fortsetzung der Debatte um das Lehnswesen gewesen mit einem neuen regionalen Fokus auf den Norden und eine thematische Erweiterung um die Praxis der Vergabe von Pfändern und Ämtern. Die Vorträge bestätigten den Forschungsstand, dass eine Annäherung über die Quellenbegriffe sinnvoll ist und das Lehnswesen vor dem Spätmittelalter kein kohärentes System darstellte. Hier sei künftig aber mehr danach zu fragen, wie Herrschaft ohne („klassische“) Lehen funktionierte. Gleichzeitig zeigte sich, dass regionale Varietät die Regel und nicht die Ausnahme war. Ebenso wurde sichtbar, dass Lehen, Pfand und Amt miteinander verschränkt waren und ohne die Monetarisierung der Gesellschaft nicht denkbar sind. Insgesamt sei die Tagung nach Ertl ein großer Erfolg gewesen, auch wenn die einzelnen Vorträge den gesetzten geografischen Rahmen der Veranstaltung mitunter sprengten und damit ein räumlich weiter gefasster Titel für den geplanten Sammelband nötig sei.

Konferenzübersicht:

Karl-Heinz Spieß (Greifswald): Lehen, Geld und Pfand im Mittelalter. Forschungsergebnisse und offene Fragen

Frederic Zangel (Kiel): Lehnswesen, „lensvӕsen“ und Verpfändungen im mittelalterlichen Dänemark

Stefan Magnussen (Kiel): Lehnen wie die Dänen? Moderation und Mediation von Herrschaft im spätmittelalterlichen Königreich Norwegen und den nordatlantischen Krondomänen

Laura Potzuweit (Kiel): Günstlingswirtschaft oder Belohnung mit System? Grundlegende Betrachtungen zum „län“ in Schweden und Finnland am Ende des Mittelalters

Carsten Fischer (Trier): Lehen, Pfand und Amt im hochmittelalterlichen England (entfallen)

Jan Habermann (Goslar): Die „Machtprobe aufs Exempel“: Lehnswesen und adelige Gefolgschaft in Ostsachsen während des deutschen Thronstreits (1198–1208/1218)

Grischa Vercamer (Chemnitz): Burglehen, Pfand und Amt in Brandenburg und Mecklenburg im Spätmittelalter – Entwicklung, strukturelle Ähnlichkeiten und Unterschiede

Dirk Schleinert (Stralsund): Die Stadt Stralsund und ihre Bürger als Pfandinhaber und Lehnsträger im 14. und 15. Jahrhundert

Oliver Auge (Kiel): Lehnswesen zwischen Königsau und Elbe – eine Spurensuche

Jürgen Sarnowsky (Hamburg): Lehen und Verwaltung im Ordensland Preußen

Andreas Büttner (Heidelberg): Der Lohn des Dienstes: Lehen, Pfand und Geld im römisch-deutschen Reich (12. und 13. Jahrhundert)

Marco Krätschmer (Marburg): Die milites und das Geld. Wandlungsprozesse in der Organisation ritterlicher Kriegsdienste im Reich des 12. und 13. Jahrhunderts?

Jürgen Dendorfer (Freiburg): Leihe und Pfand im Südwesten des Reiches. Die Urkunden der Bischöfe von Basel, Straßburg und Konstanz (12./13. Jahrhundert)

Rik Opsommer (Gent/Ypern): Die Amtslehen in der Grafschaft Flandern (12.–15. Jahrhundert)

Thomas Ertl (Berlin): Zusammenfassung

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